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21.09.2016
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Risikoanalyse und-identifikation
BMJV: Stärkung der unternehmerischen Verantwortung durch neue nichtfinanzielle Berichtspflichten

Die Bundesregierung hat am 21.9.2016 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten (CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz) beschlossen.

Damit setzt die Bundesregierung die sogenannte CSR-Richtlinie um. CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen, für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Nach dem Gesetzentwurf müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.

(PM BMJV vom 21.9.2016)

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